Inkasso


Wir unterstützen Sie gerne, wenn die Zahlung Ihres Kunden ausbleibt!

Das sollten Sie wissen...

 

Die Anzahl der Schuldner, die sich einer Forderung entziehen wollen, nimmt ständig zu. Sorgen Sie daher möglichst früh, d.h. bei Auftragserteilung, dafür, dass Sie in Besitz aller wesentlichen Informationen über den Kunden kommen, die für eine spätere Durchsetzung Ihrer Forderung wichtig sind.

Dazu gehört vor allem, dass Klarheit darüber besteht, wer Ihr Vertragspartner geworden ist bzw. welche Rechtsform Ihr Kunde hat. Sofern eine Einzelperson den Auftrag erteilt hat, versuchen Sie, sich das Geburtsdatum geben zu lassen und eine Bankverbindung.

Lassen sie sich von Firmen einen Handelsregisterauszug geben. Bei Abschluss wichtiger Verträge oder Vereinbarungen empfiehlt sich, diese vorher anwaltlich prüfen zu lassen. Dies ist im Regelfalle wesentlich günstiger als ein verlorener Prozess.

Folgend ein Überblick über meine Tätigkeit:

 

1. Außergerichtliches Mahnverfahren
1.1 Ich übernehme den Einzug Ihrer überfälligen Forderungen durch Entgegennahme von Rechnungskopien und Mahnschreiben.
1.2 Ich fordere Ihre Schuldner unter Fristsetzung zur Zahlung auf und kündigen die Einleitung gerichtlicher Schritte an, wenn keine Erledigung erfolgt.
1.3 Die Kosten meiner Einschaltung zuzüglich Zinsen und Auslagen werden gegenüber dem Schuldner neben der Hauptforderung als Verzugsschaden geltend gemacht. Meine Gebühren sind im Gegensatz zu Inkassokosten immer erstattungsfähig.Sofern im Hinblick auf die Höhe der Forderung oder sonstige Umstände (noch bestehende Geschäftsbeziehungen u.ä.) ein individuelles Mahnschreiben notwendig sein sollte, stimme ich dieses mit Ihnen vorher ab.
1.4 Falls es sinnvoll ist, werden ich Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Schuldner schließen und deren Einhaltung überwachen.
1.5 Sofern keine eindeutige Klarheit über die aktuelle Rechts- und Inhaberverhältnisse der Firma Ihren Kunden besteht, hole ich unaufgefordert Auskünfte aus dem Gewerbe- und Handelsregister ein. Die Gültigkeit von Wohnanschriften wird durch Einholung von Internet-Recherchen, Post-, Einwohnermeldeamtsauskünften u.ä. überprüft.
1.6 In jedem Stadium prüfe ich die Erfolgsaussichten, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Schuldner bereits die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder sonstige Gründe gegen eine Weiterverfolgung sprechen. Sofern seitens des Schuldners Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden, kläre ich dies umgehend unter allen rechtlichen Aspekten mit Ihnen ab und weise diese ggf. substantiiert zurück.
1.7 Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens melden ich Ihre Forderung unmittelbar zur Tabelle an und überwache das Verfahren.
   
2. Gerichtliches Mahnverfahren
2.1 Erfolgt keine Zahlung innerhalb der gesetzten Frist, leite ich unmittelbar beim zuständigen Amtsgericht das gerichtliche Mahnverfahren ein.
2.2 Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids stimme ich die geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit Ihnen ab. Sinnvoll ist es zunächst mit Kontenpfändung zu beginnen, da diese am schnellsten und effektivsten greifen. Dies setzt voraus, dass zumindest eine Bankverbindung des Schuldners bekannt ist. Sofern Grundvermögen vorhanden ist, veranlasse ich die Eintragung von Sicherheitshypotheken.
   
3. Gerichtliches Prozessverfahren
3.1 Falls der Schuldner Widerspruch oder Einspruch einlegt, kläre ich unmittelbar mit Ihnen die Voraussetzungen einer erfolgreichen gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen und veranlasse alles Notwendige. Sofern die Klage an auswärtigen Gerichten erhoben werden muss, schalte ich für die Terminswahrnehmung unter Umständen geeignete Korrespondenzanwälte ein, um unverhältnismäßige Kosten zu vermeiden.
3.2 Ist Ihre Forderung erfolgreich gerichtlich festgestellt, stimme ich die geeigneten Vollstreckungsmaßnahmen mit Ihnen ab ( siehe oben Ziff. 2.2).
   
4. Kosten
4.1 Alle anfallenden Kosten zur Durchsetzung einer unstreitigen Forderung, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten werden von mir vorgelegt und dem Schuldner in Rechnung gestellt. Eine Kostenbelastung erfolgt im Regelfall erst dann, wenn ein Verfahren streitig wird oder der Schuldner sich als endgültig pfandlos herausstellen sollte.
4.2 Sofern nur Teilbeträge beigetrieben werden können, erfolgt zunächst eine Verrechnung auf Kosten und Auslagen.
   
5. Abrechnung
5.1 Falls trotz aller Anstrengungen die Forderungen nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden kann, erhalten Sie bei Bedarf eine detaillierte Einzelabrechnung gemäß den vereinbarten Konditionen.
   
6. Mitwirkung
6.1 Eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderung nebst der angefallenen Kosten setzt voraus, dass  Sie mich unverzüglich von Zahlungen des Schuldners, die bei Ihnen eingehen, informieren. Wichtig ist auch, dass Sie mich über alle mit dem Schuldner getroffene Absprachen unterrichten und vorhandene Erkenntnisse über ihn weiterleiten. Jede zusätzliche Information, die Sie über den Schuldner besitzen, kann der entscheidende Hebel für den Erfolg sein.
   
7. Überwachung von abgeschlossenen Fällen
7.1 Auch wenn eine Forderung zunächst wegen Pfandlosigkeit oder unbekannten Aufenthalts des Schuldners nicht durchgesetzt werden kann, macht es in viele Fällen Sinn, die Angelegenheit längerfristig zu überwachen und nach gewissem Zeitablauf erneute Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu prüfen. Ich kläre solche Fälle mit Ihnen ab und sorgen ggf. für eine längerfristige Überwachung insbesondere in Bezug auf den Ablauf der 3-jährigen Sperrfrist nach Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung.

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